Der Anspruch bei Ausführungsvereitlung nach § 1168 ABGB unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen