Schadensteilung zwischen Besteller und Unternehmer: Wird die Planung vom Besteller und vom Unternehmer gemeinsam durchgeführt, kann es zu einer Teilung des Schadens kommen.
Schadensteilung zwischen Besteller und Unternehmer: Wird die Planung vom Besteller und vom Unternehmer gemeinsam durchgeführt, kann es zu einer Teilung des Schadens kommen.
Die Warnpflicht des Unternehmers nach § 1168a ABGB besteht grundsätzlich auch gegenüber einem sachkundigen Besteller (so auch schon SZ 35/73).
Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Doblhoffgasse 3/5, 1010 Wien, Austria
T +43 1 405 45 46
T +43 1 406 32 67
F +43 1 406 11 56
E hauptverband@gerichts-sv.org
W www.gerichts-sv.at
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen