Schadensteilung zwischen Besteller und Unternehmer: Wird die Planung vom Besteller und vom Unternehmer gemeinsam durchgeführt, kann es zu einer Teilung des Schadens kommen.
Schadensteilung zwischen Besteller und Unternehmer: Wird die Planung vom Besteller und vom Unternehmer gemeinsam durchgeführt, kann es zu einer Teilung des Schadens kommen.
Die Warnpflicht des Unternehmers nach § 1168a ABGB besteht grundsätzlich auch gegenüber einem sachkundigen Besteller (so auch schon SZ 35/73).
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