Der Sphäre des Werkbestellers gehören der von ihm beigestellte Stoff und die von ihm erteilten Anweisungen und alle sonstigen die Werkerstellung störenden, auf der Seite des Bestellers gelegenen Umstände an.
Der Sphäre des Werkbestellers gehören der von ihm beigestellte Stoff und die von ihm erteilten Anweisungen und alle sonstigen die Werkerstellung störenden, auf der Seite des Bestellers gelegenen Umstände an.
Der Sphäre des Werkbestellers gehören der von ihm beigestellte Stoff und die von ihm erteilten Anweisungen (§ 1168a letzter Satz ABGB) und alle sonstigen die Werkerstellung störenden, auf der Seite des Bestellers gelegenen Umstände an.
Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs
Doblhoffgasse 3/5, 1010 Wien, Austria
T +43 1 405 45 46
T +43 1 406 32 67
F +43 1 406 11 56
E hauptverband@gerichts-sv.org
W www.gerichts-sv.at
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen