Rückerstattung einer Vorauszahlung bei Weigerung der Rechnungslegung: Verpflichtung zur Rückerstattung einer Vorauszahlung auf den Werklohn (Wohnhauserrichtung), wenn der Bauunternehmer trotz Verurteilung zur Rechnungslegung, Exekutionsführung und Verhängung von Geldstrafen einen Wohnungseigentümer die Rechnungslegung verweigert und den Nachweis entsprechender Leistungen nicht erbringt.