Rechtsprechung

RS0022089

Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich. Dies gilt auch bei einem „garantierten“ Kostenvorschlag.

Rechtssatz:

Liegen Umstände, die zu Mehraufwendungen führen, tatsächlich in der Sphäre des Bestellers, dann ist die unverzügliche Rüge einer unvermeidlichen beträchtlichen Überschreitung zur Wahrung des Anspruches auf die Mehrkosten entbehrlich (so auch EvBl 1986/27).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
4Ob511/88; 9Ob109/06d; 4Ob128/14y
Entscheidung:
12.04.1988
Norm:
ABGB §1170a