Belastung mit forderungsbekleideter Hypothek: War eine Übergabsliegenschaft im Zeitpunkt der Übergabe mit einer forderungsbekleideten Hypothek belastet, minderte das den Liegenschaftswert. Nur dann, wenn bereits im Übergabszeitpunkt mit völliger Sicherheit feststeht, dass in dem für die Beurteilung der Pflichtteilswidrigkeit maßgebenden Zeitpunkt des Erbanfalls die dem Übernehmer aufgebürdete Belastung weggefallen sein werde, ist diese bei Bemessung der Pflichtteilsgrundlage außer Ansatz zu lassen.