Unter einem Schaden wird rechtlich jede Minderung des Vermögens und jeder Zustand verstanden, der als Nachteil aufzufassen ist. Es reicht aus, dass die Zusammensetzung des Vermögens des Geschädigten nicht mehr seinem Willen entspricht. Bei fehlerhafter Anlageberatung tritt der Schaden somit bereits durch den Erwerb des in Wahrheit nicht gewollten Finanzprodukts ein. Wenn eine Stop-Loss-Order scheitert und der Bankkunde somit die Wertpapiere entgegen seinem Willen weiterhin in seinem Vermögen hat, so ist er auch dadurch schlechter gestellt als bei Erfüllung der Order.