Auch wenn die Versicherung dem Geschädigten aufgrund der Versicherungsbedingungen den Neuwert einer beschädigten Sache ersetzt, kann sie sich beim Schädiger stets nur in dem Umfang regressieren, in dem dieser gesetzlich zum Schadenersatz verpflichtet ist. Dies ist in der Regel nur der Zeitwert der beschädigten Sache.