Rechtsprechung

RS0022594

Ebenso wie für die Frage des Verschuldens des Schädigers ist es auch bei der Beurteilung des Kausalzusammenhanges ohne Bedeutung, ob der eingetretene Erfolg durch einen Dritten verhindert hätte werden können.

Rechtssatz:

Ebenso wie für die Frage des Verschuldens des Schädigers ist es auch bei der Beurteilung des Kausalzusammenhanges ohne Bedeutung, ob der eingetretene Erfolg durch einen Dritten verhindert hätte werden können.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
5Ob112/71; 3Ob167/73; 2Ob51/85
Entscheidung:
09.06.1971
Norm:
ABGB §1295 Ia3c
ABGB §1295 Ia3d

Entscheidungstexte


5 Ob 112/71 5 Ob 112/71 Entscheidungstext OGH 09.06.1971 5 Ob 112/71

3 Ob 167/73 3 Ob 167/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 167/73