Rechtsprechung

RS0022916

Die Anspruchsgrundlage des Mangelfolgeschaden sind die allgemeinen Bestimmungen der §§ 1295 ff ABGB über den Schadenersatz. Der Ersatz des Mangelfolgeschadens setzt daher ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten des Verkäufers oder Unternehmers voraus: Der Erwerber oder Besteller muss daher, wenn er einen über die Gewährleistung hinausgehenden Schadenersatzanspruch geltend macht, jedenfalls behaupten und beweisen, dass der Mangel durch ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten des Beklagten verursacht wurde und weiters beweisen, worin dieses rechtswidrige Verhalten besteht. Ist jedoch der Kausalzusammenhang mit einer Handlung oder Unterlassung des Schuldners erwiesen oder weist die Sachlage typisch auf dessen Verschulden hin, so hat sich der Verkäufer oder Unternehmer gemäß § 1298 ABGB vom Vorwurf des Verschuldens frei zu beweisen.

Rechtssatz:

Der Schadenersatzanspruch, den § 932 ABGB dem Erwerber bzw Besteller vorbehält, setzt eine rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten des Veräußerers oder Unternehmers voraus. Der Besteller oder Erwerber müssen daher, wenn sie einen über die Gewährleistung hinausgehenden Schadenersatzanspruch geltend machen, jedenfalls behaupten und erweisen, dass der Mangel durch ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten des Beklagten verursacht wurde und weiters erweisen, worin dieses rechtswidrige Verhalten besteht.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob190/55; 6Ob228/60; 7Ob163/67; 1Ob50/73; 1Ob129/74; 7Ob675/79; 7Ob646/80; 6Ob521/81; 7Ob595/84; 3Ob571/84 (3Ob572/84); 8Ob519/85 (8Ob520/85); 7Ob516/88; 7Ob23/90; 10Ob2066/96p; 1Ob33/02p; 9Ob34/09d; 1Ob172/12v; 3Ob191/13d; 9Ob32/15v; 6Ob176/16z; 9Ob88/16f
Entscheidung:
13.04.1955
Norm:
ABGB §1295 Ib
ABGB §1296
ABGB §1298

Entscheidungstexte


1 Ob 190/55 1 Ob 190/55 Entscheidungstext OGH 13.04.1955 1 Ob 190/55 Veröff: HS 1847/73

6 Ob 228/60 6 Ob 228/60 Entscheidungstext OGH 22.06.1960 6 Ob 228/60

7 Ob 163/67 7 Ob 163/67 Entscheidungstext OGH 08.11.1967 7 Ob 163/67


1 Ob 129/74 1 Ob 129/74 Entscheidungstext OGH 23.10.1974 1 Ob 129/74 Vgl auch; nur T1

7 Ob 675/79 7 Ob 675/79 Entscheidungstext OGH 28.06.1979 7 Ob 675/79 Vgl auch; nur T1

7 Ob 646/80 7 Ob 646/80 Entscheidungstext OGH 28.08.1980 7 Ob 646/80 Auch; nur T1