Rechtsprechung

RS0022975

Die Grundsätze für die Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Rechtswidrigkeitszusammenhang sind auch auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens anzuwenden.

Rechtssatz:

Die Grundsätze für die Begrenzung der Zurechnung der Schadensfolgen aus dem Rechtswidrigkeitszusammenhang sind auch auf die Schadenstragung wegen Mitverschuldens anzuwenden.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob239/76; 1Ob154/12x
Entscheidung:
19.01.1977
Norm:
ABGB §1295 Ia9
ABGB §1304 A

Entscheidungstexte


8 Ob 239/76 8 Ob 239/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 239/76