Rechtsprechung

RS0023573

Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, die – objektiv beurteilt – von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären, um eine nachteilige Veränderung des eigenen Vermögens hintanzuhalten, beziehungsweise wenn er Handlungen gesetzt hat, die geeignet waren, den Schaden zu vergrößern und von einem verständigen Durchschnittsmenschen nicht gesetzt worden wären, und dies der Geschädigte bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen und dieser Einsicht nach hätte handeln können.

Rechtssatz:

Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, die - objektiv beurteilt - von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären, um eine nachteilige Veränderung des eigenen Vermögens hintanzuhalten, beziehungsweise wenn er Handlungen gesetzt hat, die geeignet waren, den Schaden zu vergrößern und von einem verständigen Durchschnittsmenschen nicht gesetzt worden wären, und dies der Geschädigte bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte erkennen müssen und dieser Einsicht nach hätte handeln können.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob183/78; 8Ob115/79; 2Ob155/82; 8Ob553/82; 2Ob606/86; 8Ob78/86; 6Ob549/86; 1Ob578/88; 2Ob81/88; 1Ob704/89; 1Ob17/90; 1Ob20/90; 2Ob81/90; 2Ob74/90; 2Ob22/92 (2Ob23/92); 1Ob601/92; 2Ob71/94; 1Ob2192/96a; 1Ob55/95; 2Ob221/97g; 6Ob116/98x; 1Ob9/00f; 2Ob288/00t; 2Ob296/00v; 3Ob188/99i; 6Ob2/03t; 8Ob85/06t; 2Ob3/07s; 6Ob31/08i; 2Ob158/07k; 2Ob249/08v; 9Ob26/09b; 1Ob192/09f; 8ObA66/09b; 2Ob135/10g; 2Ob219/10k; 2Ob144/11g; 2Ob74/12i; 6Ob62/13f; 4Ob21/14p; 1Ob144/14d; 9Ob83/15v; 2Ob148/15a; 1Ob118/16h
Entscheidung:
25.10.1978
Norm:
ABGB §1295 Ia5
ABGB §1304 A1
ABGB §1325 D7

Entscheidungstexte


8 Ob 183/78 8 Ob 183/78 Entscheidungstext OGH 25.10.1978 8 Ob 183/78 Veröff: ZVR 1979/304 S 366

8 Ob 115/79 8 Ob 115/79 Entscheidungstext OGH 21.06.1979 8 Ob 115/79 Beisatz: Miete eines Ersatzfahrzeuges. (T1) Veröff: ZVR 1980/153 S 154

2 Ob 155/82 2 Ob 155/82 Entscheidungstext OGH 28.09.1982 2 Ob 155/82 Beisatz: T1

8 Ob 553/82 8 Ob 553/82 Entscheidungstext OGH 27.10.1983 8 Ob 553/82 nur: Es stellt einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht dar, wenn der Geschädigte Handlungen unterlassen hat, die geeignet gewesen wären, den Schaden abzuwehren oder zu verringern, die - objektiv beurteilt - von einem verständigen Durchschnittsmenschen gesetzt worden wären, um eine nachteilige Veränderung des eigenen Vermögens hintanzuhalten. (T2)








































1 Ob 118/16h 1 Ob 118/16h Entscheidungstext OGH 18.10.2016 1 Ob 118/16h nur T2; Beis wie T6; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Zur Verkaufsobliegenheit des geschädigten Anlegers. (15)