Kennzeichnung von Baustellen: Die Unterlassung oder bloß mangelhafte Vornahme der Kennzeichnung einer Straßen- oder Eisenbahnbaustelle durch die Baufirma kann als Verschulden zu werten sein und zu Schadenersatzansprüchen führen.
Kennzeichnung von Baustellen: Die Unterlassung oder bloß mangelhafte Vornahme der Kennzeichnung einer Straßen- oder Eisenbahnbaustelle durch die Baufirma kann als Verschulden zu werten sein und zu Schadenersatzansprüchen führen.
Unterlassung der Kennzeichnung einer Straßenbaustelle.
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