Rechtsprechung

RS0023595

Kein Verschulden des Motorradfahrers allein im Umstand, dass er vor der Autobahnfahrt seinen Treibstoffvorrat nicht ergänzt und dann beim Bemerken des Treibstoffmangels versucht hat, mit der noch verbliebenen Restgeschwindigkeit den nahegelegenen Rastplatz zu erreichen.

Rechtssatz:

Kein Verschulden des Motorradfahrers allein im Umstand, daß er vor der Autobahnfahrt seinen Treibstoffvorrat nicht ergänzt und dann beim Bemerken des Treibstoffmangels versucht hat, mit der noch verbliebenen Restgeschwindigkeit den nahegelegenen Rastplatz zu erreichen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob232/76
Entscheidung:
19.01.1977
Norm:
ABGB §1295 Ia6
StVO §58 Abs2

Entscheidungstexte


8 Ob 232/76 8 Ob 232/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 8 Ob 232/76