Rechtsprechung

RS0023597

Eine Bank ist grundsätzlich verpflichtet, die diskrete Auszahlung hoher Geldbeträge zu ermöglichen und Gefahrenquellen für den Kunden auszuschalten.

Rechtssatz:

Der Inhaber eines Geschäftes, in das jedermann der Zutritt offensteht, muss alle Gefahrenquellen, die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergeben, ausschalten. Die Verpflichtung des Geschäftsinhabers zu den nötigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr setzt voraus, dass ihm eine Gefahrenquelle für die Allgemeinheit bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar ist (vgl JBl 1967,34). Der Inhaber eines Geschäftes, in das jedermann der Zutritt offensteht, muss alle Gefahrenquellen, die sich aus dem Geschäftsbetrieb ergeben, ausschalten. Die Verpflichtung des Geschäftsinhabers zu den nötigen Maßnahmen der Gefahrenabwehr setzt voraus, dass ihm eine Gefahrenquelle für die Allgemeinheit bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennbar ist vergleiche JBl 1967,34).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob167/73; 7Ob220/74; 5Ob535/76; 2Ob541/81; 1Ob667/83; 8Ob650/88; 7Ob51/00a; 6Ob132/03k; 3Ob160/04g; 1Ob34/05i; 6Ob77/05z; 3Ob252/07s; 7Ob250/10f; 7Ob250/10f; 3Ob222/13p; 3Ob160/14x; 10Ob53/15i; 1Ob143/16k; 1Ob158/16s; 5Ob89/17z; 9Ob58/18x; 4Ob13/19v; 6Ob221/18w; 5Ob82/19y
Entscheidung:
22.10.2019
Norm:
ABGB §1295 IId2
ABGB §1295 IIe ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Entscheidungstexte


3 Ob 167/73 3 Ob 167/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 3 Ob 167/73 Veröff: EvBl 1974/109 S 239

7 Ob 220/74 7 Ob 220/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 220/74 Veröff: JBl 1975,544

5 Ob 535/76 5 Ob 535/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 5 Ob 535/76 Ähnlich; Beisatz: Entstehen von Sorgfaltspflichten mit Aufnahme des vorvertraglichen Kontaktes. (T1)


1 Ob 667/83 1 Ob 667/83 Entscheidungstext OGH 13.07.1983 1 Ob 667/83 Auch; Veröff: ZVR 1984/280 S 283