Die ausdrückliche Erklärung des Verkäufers, der Wagen sei in erstklassigem Zustand und werksgeprüft, kann nur dahin verstanden werden, dass der Wagen bei der Übergabe nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet ist, deren Behebung erhebliche Kosten erfordert. Diese Erklärung enthält somit die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft des Fahrzeuges und wird damit Vertragsinhalt.