Rechtsprechung

RS0025258

Auch bei einem Eigentumsvorbehalt geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Er trägt daher das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Sache ab diesem Zeitpunkt.

Rechtssatz:

Auch im Falle des Eigentumsvorbehaltes geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob890/47; 2Ob603/50; 1Ob976/52; 4Ob170/14z
Entscheidung:
17.12.1947
Norm:
ABGB §1051
ABGB §1064