Rechtsprechung

RS0025378

Das im § 1017 ABGB verankerte Vertrauen des dritten Vertragspartners auf die offene Vollmacht des Vertreters des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten wird nur dann geschützt, wenn er die interne Beschränkung der Vollmacht weder kannte, noch bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen musste.

Rechtssatz:

Das im § 1017 ABGB verankerte Vertrauen des dritten Vertragspartners auf die offene Vollmacht des Vertreters des ihm gegenüberstehenden Kontrahenten wird nur dann geschützt, wenn er die interne Beschränkung der Vollmacht weder kannte, noch bei pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen mußte.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob617/52; 5Ob363/61; 4Ob523/72; 1Ob58/12d
Entscheidung:
27.08.1952
Norm:
ABGB §1017

Entscheidungstexte


1 Ob 617/52 1 Ob 617/52 Entscheidungstext OGH 27.08.1952 1 Ob 617/52

5 Ob 363/61 5 Ob 363/61 Entscheidungstext OGH 15.11.1961 5 Ob 363/61

4 Ob 523/72 4 Ob 523/72 Entscheidungstext OGH 29.02.1972 4 Ob 523/72