Rechtsprechung

RS0025588

Solange der Verlag noch nicht alle Exemplare verkauft hat, darf der Urheber über das Werk nur anderweitig verfügen, wenn er dem Verleger einen angemessenen Schadenersatz leistet. Dies gilt nicht nur bei der ersten Auflage.

Rechtssatz:

Die Bestimmung des zweiten Satzes des § 1173 ABGB ist nicht auf die erste Auflage beschränkt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
3Ob855/28
Entscheidung:
24.10.1928
Norm:
ABGB §1172

Entscheidungstexte


3 Ob 855/28 3 Ob 855/28 Entscheidungstext OGH 24.10.1928 3 Ob 855/28 Veröff: SZ 10/254