Rechtsprechung

RS0025976

Der Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zu einer Arbeitsgemeinschaft schafft einen so innigen Zusammenhang der auf der gemeinsamen Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, wie wenn es sich um ein einziges Unternehmen handelte.

Rechtssatz:

Der Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zu einer Arbeitsgemeinschaft schafft einen so innigen Zusammenhang der auf der gemeinsamen Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, wie wenn es sich um ein einziges Unternehmen handelte.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob70/69; 2Ob214/11a
Entscheidung:
26.03.1969
Norm:
ABGB §1175 AI
ASVG §333

Entscheidungstexte


2 Ob 70/69 2 Ob 70/69 Entscheidungstext OGH 26.03.1969 2 Ob 70/69