Rechtsprechung

RS0026199

„Übernahmeverschulden eines Sachverständigen liegt vor, wenn er eine Fachkompetenz außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereich behauptet, obwohl er wissen musste, dass es ihm an den dazu erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten fehlt.“

Rechtssatz:

Übernahmeverschulden eines Sachverständigen liegt vor, wenn er eine Fachkompetenz außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereich arrogiert, obwohl er wissen musste, dass es ihm an den dazu erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten fehlt.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
8Ob651/89; 4Ob574/95 (4Ob1642/95); 3Ob103/04z; 10Ob50/15y
Entscheidung:
07.09.1989
Norm:
ABGB §1299 A