Rechtsprechung

RS0026412

Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. Somit muss der Kläger das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und seiner Kausalität in Bezug auf den eingetretenen Schaden beweisen. Für den Kausalitätsbeweis reicht wegen der besonderen Schwierigkeit eines exakten Beweises aber der Anscheinsbeweis durch den Patienten aus. Ist dem Patienten der Beweis gelungen, dann hat die beklagte Partei die Schuldlosigkeit des Operateurs zu beweisen.

Rechtssatz:

Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. Sodann hat die beklagte Partei die Schuldlosigkeit des Operateurs zu beweisen (Strumaoperation, Entfernung der Epithelkörperchen).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob75/56; 4Ob508/60; 2Ob102/59; 8Ob342/64; 6Ob582/81; 5Ob550/81; 3Ob648/81; 5Ob652/81; 3Ob560/84; 8Ob525/88 (8Ob526/88); 7Ob648/89; 6Ob688/90; 2Ob538/92; 2Ob590/92; 1Ob532/94; 7Ob601/94; 4Ob509/95; 4Ob554/95; 10Ob2348/96h; 10Ob2350/96b; 2Ob235/97s; 6Ob3/98d; 7Ob337/98d; 1Ob254/99f; 6Ob258/00k; 7Ob321/00g; 8Ob134/01s; 6Ob139/02p; 8Ob127/02p; 6Ob37/06v; 6Ob240/06x; 7Ob255/07m; 8Ob30/11m; 3Ob128/11m; 2Ob97/11w; 5Ob186/11f; 1Ob172/12v; 7Ob191/12g; 3Ob233/13f; 8Ob93/15g; 1Ob244/16p; 4Ob172/17y
Entscheidung:
29.02.1956
Norm:
ABGB §1298
ABGB §1299 B

Entscheidungstexte



4 Ob 508/60 4 Ob 508/60 Entscheidungstext OGH 15.03.1960 4 Ob 508/60 nur: Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. (T1)

2 Ob 102/59 2 Ob 102/59 Entscheidungstext OGH 24.06.1959 2 Ob 102/59

8 Ob 342/64 8 Ob 342/64 Entscheidungstext OGH 15.12.1964 8 Ob 342/64

6 Ob 582/81 6 Ob 582/81 Entscheidungstext OGH 30.03.1981 6 Ob 582/81 Vgl auch

5 Ob 550/81 5 Ob 550/81 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 5 Ob 550/81 nur T1

3 Ob 648/81 3 Ob 648/81 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 3 Ob 648/81 nur T1

5 Ob 652/81 5 Ob 652/81 Entscheidungstext OGH 15.02.1983 5 Ob 652/81 nur: Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. Sodann hat die beklagte Partei die Schuldlosigkeit des Operateurs zu beweisen. (T2)

3 Ob 560/84 3 Ob 560/84 Entscheidungstext OGH 02.10.1984 3 Ob 560/84 Auch



6 Ob 688/90 6 Ob 688/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1990 6 Ob 688/90 Auch; nur: Sodann hat die beklagte Partei die Schuldlosigkeit des Operateurs zu beweisen. (T4) Beisatz: Beklagte ist beweispflichtig für Mangel der Kausalität der dem Chirurgen bei der Operationsvorbereitung unterlaufenen Leichtfertigkeit, die die Gefahr eines Operationsfehlschlages erhöhte. (T5)