Aufgaben des Architekten bei der Örtlichen Bauaufsicht: Wenn der Bauherr den Architekten damit beauftragt, die Planung, Ausschreibung, Koordination und örtliche Bauaufsicht eines Projektes durchzuführen, dann muss dieser dem bauausführenden Unternehmer brauchbare und zuverlässige Pläne zur Verfügung stellen, alle Anordnung zur reibungslosen Abwicklung des Vertrages treffen und die Arbeiten entsprechend koordinieren.