Ist dem Geschädigten erkennbar, daß eine an sich geringfügige Beschädigung des Fahrzeuges zu einer längeren Reparaturdauer führt und deshalb unverhältnismäßig hohe Mietwagenkosten auflaufen, ist zu prüfen, ob es ihm zugemutet werden kann, sein Fahrzeug zunächst provisorisch instandsetzen zu lassen und bis zum Einlangen der Ersatzteile zu verwenden.