Rechtsprechung

RS0026916

Schadensteilung 4 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der ein gesetzliches Überholverbot mißachtet und gesetzwidrig links zu überholen versucht, um einem Lastkraftwagenlenker (Lastkraftwagenhalter), der sein Fahrzeug trotz Erkennbarkeit der durch den Überholversuch geschaffenen Gefahrenlage nicht sofort anhält.

Rechtssatz:

Schadensteilung 4 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der ein gesetzliches Überholverbot mißachtet und gesetzwidrig links zu überholen versucht, um einem Lastkraftwagenlenker (Lastkraftwagenhalter), der sein Fahrzeug trotz Erkennbarkeit der durch den Überholversuch geschaffenen Gefahrenlage nicht sofort anhält.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob30/70
Entscheidung:
26.02.1970
Norm:
ABGB §1304 BIIc
StVO §15 Abs2 lita

Entscheidungstexte


2 Ob 30/70 2 Ob 30/70 Entscheidungstext OGH 26.02.1970 2 Ob 30/70