Fährt ein Fahrzeuglenker trotz einem auf seinem Fahrstreifen befindlichen nach links weisenden Richtungspfeil geradeaus weiter und wird durch ein vor der Kreuzung geradeaus fahrendes, nach der Kreuzung nach links gelenktes (bedeutet keinen Fahrstreifenwechsel) Fahrzeug abgedrängt, so verantwortet er allein das Verschulden am Unfall.