Rechtsprechung

RS0026938

Motorrad und Lastkraftwagen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kurve, ohne Signal zu geben, der Motorradfahrer fährt nicht bremsbereit (Füße nicht auf den Rastern) und unterläßt es, eine wirksame Bremshandlung vorzunehmen, wodurch er den Unfall leicht hätte verhindern können. Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Motorradfahrers.

Rechtssatz:

Motorrad und Lastkraftwagen fahren mit überhöhter Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kurve, ohne Signal zu geben, der Motorradfahrer fährt nicht bremsbereit (Füße nicht auf den Rastern) und unterläßt es, eine wirksame Bremshandlung vorzunehmen, wodurch er den Unfall leicht hätte verhindern können. Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Motorradfahrers.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob16/67
Entscheidung:
02.02.1967
Norm:
ABGB §1304 BIIc
StVO §20 Abs1 ID

Entscheidungstexte


2 Ob 16/67 2 Ob 16/67 Entscheidungstext OGH 02.02.1967 2 Ob 16/67