Mitverschulden: Bei Unfällen auf Baustellen kann dem Geschädigten unter Umständen ein Mitverschulden anzulasten sein. Zum Beispiel von 80%, wenn ein Fußgänger eine Abkürzung über eine ersichtlich unvollendete Baustelle nimmt, dabei nicht genau auf den Weg achtet und so in ein nicht abgedecktes Aushubloch fällt.