Anhalten eines Fahrzeuges an einer Kreuzung gilt als Vorrangverzicht. Hält auch der andere Verkehrsteilnehmer an, so fehlt eine gesetzliche Regelung, wer zuerst anfahren darf, wobei der dadurch bewirkten unklaren Verkehrslage durch besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit beider Lenker zu begegnen ist (hier: Verschuldensteilung 1:1).