Rechtsprechung

RS0027052

Der Geschädigte hat seiner Schadensminderungspflicht Genüge getan, wenn er die Reparatur des Kraftwagens einem hiezu befugten und geeigneten Gewerbsmann unverzüglich in Auftrag gibt und die Beschleunigung der Arbeiten mehrmals betreibt. Er ist nicht verpflichtet, sich in den Geschäftsgang und Geschäftsbetrieb des Unternehmens einzuschalten, um die raschere Beschaffung eines Ersatzteiles zu veranlassen oder diesen selbst zu beschaffen, um auf diese Weise die Reparaturszeit niedriger zu halten und die Kosten für ein Mietfahrzeug herabzumindern. Er ist auch nicht verpflichtet, den Schaden selbst zu beheben, weil die Schadensbehebung durch einen Dritten teurer käme.

Rechtssatz:

Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Der Geschädigte hat dieser Pflicht Genüge getan, wenn er die Reparatur des Kraftwagens einem hiezu befugten und geeigneten Gewerbsmann unverzüglich in Auftrag gibt und die Beschleunigung der Arbeiten mehrmals betreibt. Er ist nicht verpflichtet, sich in den Geschäftsgang und Geschäftsbetrieb des Unternehmens einzuschalten, um die raschere Beschaffung eines Ersatzteiles zu veranlassen oder diesen selbst zu beschaffen, um auf diese Weise die Reparaturszeit niedriger zu halten und die Kosten für ein Mietfahrzeug herabzumindern.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob125/64; 2Ob302/68; 8Ob26/71; 2Ob177/72 (2Ob178/72); 2Ob118/74; 2Ob45/75; 8Ob19/76; 2Ob266/76; 2Ob56/77; 8Ob294/79; 8Ob206/80; 6Ob217/10w; 6Ob176/16z
Entscheidung:
29.06.1964
Norm:
ABGB §1304 A1
ABGB §1323 F

Entscheidungstexte


2 Ob 125/64 2 Ob 125/64 Entscheidungstext OGH 29.06.1964 2 Ob 125/64 Veröff: ZVR 1964/281 S 326


8 Ob 26/71 8 Ob 26/71 Entscheidungstext OGH 02.03.1971 8 Ob 26/71 Veröff: ZVR 1972/34 S 55

2 Ob 177/72 2 Ob 177/72 Entscheidungstext OGH 11.01.1973 2 Ob 177/72 Vgl; Beis wie T1; Veröff: ZVR 1973/110 S 144

2 Ob 118/74 2 Ob 118/74 Entscheidungstext OGH 04.04.1974 2 Ob 118/74 Veröff: ZVR 1975/61 S 81

2 Ob 45/75 2 Ob 45/75 Entscheidungstext OGH 20.03.1975 2 Ob 45/75 Veröff: ZVR 1976/12 S 16

8 Ob 19/76 8 Ob 19/76 Entscheidungstext OGH 04.02.1976 8 Ob 19/76 nur: Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Der Geschädigte hat dieser Pflicht Genüge getan, wenn er die Reparatur des Kraftwagens einem hiezu befugten und geeigneten Gewerbsmann unverzüglich in Auftrag gibt und die Beschleunigung der Arbeiten mehrmals betreibt. (T2) Beisatz: Verlängerung der Reparaturzeit über die Osterfeiertage von achtzehn auf sechsundzwanzig toleriert. (T3)

2 Ob 266/76 2 Ob 266/76 Entscheidungstext OGH 13.01.1977 2 Ob 266/76 nur T2; Beisatz: Unter Umständen provisorische Instandsetzung. (T4)

2 Ob 56/77 2 Ob 56/77 Entscheidungstext OGH 29.04.1977 2 Ob 56/77 Ähnlich; Beisatz: Keine Verletzung der Schadensminderungspflicht, wenn Geschädigter am Freitag den Personenkraftwagen in die Werkstätte bringt, weil ihm für Montag vom Dienstgeber keine Freizeit hiefür gewährt wird. (T5)

8 Ob 294/79 8 Ob 294/79 Entscheidungstext OGH 21.02.1980 8 Ob 294/79

8 Ob 206/80 8 Ob 206/80 Entscheidungstext OGH 04.12.1980 8 Ob 206/80 nur: Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Der Geschädigte hat dieser Pflicht Genüge getan, wenn er die Reparatur des Kraftwagens einem hiezu befugten und geeigneten Gewerbsmann unverzüglich in Auftrag gibt und die Beschleunigung der Arbeiten mehrmals betreibt. Er ist nicht verpflichtet, sich in den Geschäftsgang und Geschäftsbetrieb des Unternehmens einzuschalten, um die raschere Beschaffung eines Ersatzteiles zu veranlassen oder diesen selbst zu beschaffen, um auf diese Weise die Reparaturszeit niedriger zu halten. (T6)