Rechtsprechung

RS0027111

Verschuldensteilung 3 : 2 zu Gunsten des bei Dunkelheit mit unbeleuchtetem Fahrzeug in ausgeleuchteter Kreuzung relativ zu schnell fahrenden Mopedlenkers im Verhältnis zu einem nach Vorrangverzicht plötzlich wieder anfahrenden Personenkraftwagenlenker.

Rechtssatz:

Verschuldensteilung 3 : 2 zu Gunsten des bei Dunkelheit mit unbeleuchtetem Fahrzeug in ausgeleuchteter Kreuzung relativ zu schnell fahrenden Mopedlenkers im Verhältnis zu einem nach Vorrangverzicht plötzlich wieder anfahrenden Personenkraftwagenlenker.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob143/77
Entscheidung:
15.09.1977
Norm:
ABGB §1304 BIIId
StVO §19 Abs8 BVIII
StVO §20 Abs1 IC2
StVO §60 Abs3

Entscheidungstexte


2 Ob 143/77 2 Ob 143/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 2 Ob 143/77