Tankwagenzug und Langholzfuhre fahren mit überhöhter Geschwindigkeit aufeinander zu. Verschuldensteilung 2 : 1 zum Nachteil des Lenkers der Langholzfuhre, der die langen Stämme an der dem Gegenverkehr zugewendeten Seite seines Fahrzeuges gelagert hatte, wodurch diese in der Kurve die Fahrbahnmitte ca 1/2 bis 1 Meter überragten.