Rechtsprechung

RS0027192

Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1.

Rechtssatz:

Personenkraftwagen fährt trotz Gegenverkehr an einem in einer unübersichtlichen Kurve auf seiner Straßenseite abgestellten Personenkraftwagen vorbei. Ein Tankwagenzug, der nicht ganz rechts - fahren kann, fährt mit überhöhter Geschwindigkeit (fünfundfünfzig bis sechzig km/h) in diese Kurve. Verschuldensteilung und Schadensteilung 1 : 1.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob13/67
Entscheidung:
16.02.1967
Norm:
ABGB §1304 BIIb
EKHG §11
StVO §11
StVO §20 Ic

Entscheidungstexte


2 Ob 13/67 2 Ob 13/67 Entscheidungstext OGH 16.02.1967 2 Ob 13/67