Rechtsprechung

RS0027207

Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug – Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.

Rechtssatz:

Weder Mitverschulden noch Angleichungspflicht eines Kraftfahrzeug - Lenkers bzw Kraftfahrzeughalters der bei Dunkelheit und schlechter Sicht nach zweimaligem Blick nach links langsam in eine im Stadtgebiet gelegene Kreuzung einfährt, ohne ein von dort mit relativ überhöhter Geschwindigkeit kommendes Kraftfahrzeug wahrzunehmen.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob33/68
Entscheidung:
07.03.1968
Norm:
ABGB §1304 BIIb
EKHG §11
StVO §19 Abs1

Entscheidungstexte


2 Ob 33/68 2 Ob 33/68 Entscheidungstext OGH 07.03.1968 2 Ob 33/68