Rechtsprechung

RS0027221

Mitverschulden 1:1 eines verunglückten Radfahrers, der eine Fahrbahn trotz des bestehenden Verbotes, dortselbst mit dem Fahrrad zu fahren, benützt hat.

Rechtssatz:

Bedeutung des Mitverschuldens eines verunglückten Radfahrers, der eine Fahrbahn trotz des bestehenden Verbotes, dortselbst mit dem Fahrrade zu fahren, benützt hat (Schadensteilung im Verhältnisse von 1 : 1).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob356/62
Entscheidung:
10.01.1963
Norm:
ABGB §1304 BIId
StVO §68 Abs1

Entscheidungstexte


2 Ob 356/62 2 Ob 356/62 Entscheidungstext OGH 10.01.1963 2 Ob 356/62