Verschuldensteilung im Verhältnis 3 : 1 zu Lasten des Autolenkers, der bei Phasenwechsel noch über die geregelte Kreuzung fährt, obwohl er bei Beginn des Gelblichtes (nach blinkendem Grünlicht) noch so weit entfernt war, dass er noch leicht hätte anhalten können, gegenüber dem Autolenker, der aus der Gegenrichtung vor ihm nach links einbiegen will.