Rechtsprechung

RS0027363

Ein plötzlicher Sprung über eine Distanz von 1,4 Meter aus der anhaltenden Straßenbahn stellt eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die gegenüber dem Lenker eines Kraftfahrzeuges, der die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschritten hat, mit 1/4 zu bewerten ist.

Rechtssatz:

Ein plötzlicher Sprung über eine Distanz von 1,4 Meter aus der anhaltenden Straßenbahn stellt eine Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten dar, die gegenüber dem Lenker eines Kraftfahrzeuges, der die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit überschritten hat, mit 1/4 zu bewerten ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob23/93
Entscheidung:
29.04.1993
Norm:
ABGB §1304 BIIf
StVO §17 Abs2
StVO §76 Abs1 III