Rechtsprechung

RS0027537

Alleinverschulden des im Ortsgebiet mit siebzig km/h ungebremst Weiterfahrenden gegenüber ca einhundert Meter vor dem Kraftfahrzeug die Fahrbahn betretenden und sich erst zwei Meter in der Fahrbahn befindenden Pensionistin, die infolge des Schrecks wieder umdreht und 0,5 Meter außerhalb der Fahrbahn niedergefahren wird.

Rechtssatz:

Alleinverschulden des im Ortsgebiet mit siebzig km/h ungebremst Weiterfahrenden gegenüber ca einhundert Meter vor dem Kraftfahrzeug die Fahrbahn betretenden und sich erst zwei Meter in der Fahrbahn befindenden Pensionistin, die infolge des Schrecks wieder umdreht und 0,5 Meter außerhalb der Fahrbahn niedergefahren wird.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob65/87
Entscheidung:
24.11.1987
Norm:
ABGB §1304 BIIf
StVO §76 Abs5 III