Verschuldensteilung 4 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers, der unter Missachtung eines Fahrverbotes vor einer unübersichtlichen Kurve nicht am rechten Fahrbahnrand fährt und mit einem fast dreizehnjährigen Rodelfahrer zusammenstößt, der unter Missachtung des Rodelverbotes nach § 87 StVO mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kurve fährt, obwohl er weiß, dass er mit Gegenverkehr zu rechnen hat.