Schadensteilung 1 : 1 zwischen dem Fahrer einer Straßenbahn, der den Straßenbahnzug unaufmerksam und unvorsichtig in einem Zeitpunkt verlässt, in dem andere Verkehrsteilnehmer damit nicht mehr zu rechnen brauchen, und einem Kraftfahrzeuglenker, der an dem Straßenbahnzug mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeifährt.