Rechtsprechung

RS0027798

Verschuldensteilung 2 : 1, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisionspunkt wahrnahm.

Rechtssatz:

Verschuldensteilung 2 : 1 nicht rechtsirrtümlich, wenn Personenkraftwagen auf einer stark frequentierten Straße umkehren will, hierzu zwei Minuten auf den Straßenbahngleisen steht und Straßenbahn trotz hundert Meter Sicht und fünfundzwanzig km/h Fahrgeschwindigkeit den Personenkraftwagen rammt, weil Straßenbahnfahrer den Personenkraftwagen erst fünf bis sechs Meter vor dem Kollisionspunkt wahrnahm (Innsbruck).

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob252/74
Entscheidung:
07.11.1974
Norm:
ABGB §1304 BIIg
StVO §28 Abs2
StVO §14 Abs2 litb

Entscheidungstexte


2 Ob 252/74 2 Ob 252/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 2 Ob 252/74