Dreißigprozentiges Mitverschulden eines Kraftfahrers, der einen Straßenbahnzug in einer Haltestelle überholt, dann elf Sekunden auf dem Straßenbahngeleise stehen bleibt und den entgegenflutenden Verkehr abwartet, um nach links abbiegen zu können, inzwischen aber von der nachkommenden Straßenbahn gerammt wird. Ähnlich zu 2 Ob 252/74 (T4 des RS): Personenkraftwagen wartet zwei Minuten um umzukehren, Straßenbahnfahrer erblickt ihn trotz Sicht zu spät: Verschuldensteilung 1 : 2 (zulasten Tram).