Rechtsprechung

RS0027852

Nichtigkeit des Verzichts auf Investitionskostenersatz: Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird.

Rechtssatz:

Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
1Ob589/94; 1Ob2171/96p; 3Ob79/99k; 4Ob199/13p
Entscheidung:
23.11.1994
Norm:
ABGB §1036
ABGB §1037
ABGB §1096 E
ABGB §1097
MRG §3 Abs2
MRG §16 Abs1