Bankgarantie löst keine Verjährungsfrist aus: Der Abruf einer den Haftrücklass ersetzenden Bankgarantie vom Generalunternehmer durch den geschädigten Bauherren ist keine endgültige Zahlung, die die Verjährungsfrist für den Regressanspruch des Generalunternehmers gegenüber seinen Subunternehmern auslöst.