Den Spediteur trifft unter Umständen auch die Pflicht, den Kunden über die Notwendigkeit einer Versicherung des Transportguts zu beraten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Versender unerfahren ist, es sich um wertvolle Kunstgegenstände handelt und nach dem Gesetz bzw den jeweiligen internationalen Abkommen ansonsten nur eine sehr eingeschränkte Haftung des Spediteurs bestünde.