Rechtsprechung

RS0030270

Ersatz der gesamten Reparaturkosten und nicht nur Ersatz des Sachschadens aus der Totalschadensabrechnung in dem besonders gelagerten Fall, daß dem Kläger nicht zumuten gewesen wäre, innerhalb weniger Tage einen Ersatzwagen anzuschaffen und damit die bereits festgelegte mehrwöchige Urlaubsreise anzutreten.

Rechtssatz:

Ersatz der gesamten Reparaturkosten und nicht nur Ersatz des Sachschadens aus der Totalschadensabrechnung in dem besonders gelagerten Fall, daß dem Kläger nicht zumuten gewesen wäre, innerhalb weniger Tage einen Ersatzwagen anzuschaffen und damit die bereits festgelegte mehrwöchige Urlaubsreise anzutreten.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob192/75
Entscheidung:
30.10.1975
Norm:
ABGB §1323 B
ABGB §1323 F

Entscheidungstexte


2 Ob 192/75 2 Ob 192/75 Entscheidungstext OGH 30.10.1975 2 Ob 192/75 Veröff: ZVR 1976/203 S 216