Als Zeitwert ist in der Sachversicherung – im Gegensatz zum Neuwert – der Wert zu verstehen, der sich aus dem gegenwärtigen Zustand der versicherten Sache entsprechend ihrem Alter und ihrer Abnützung ergibt. Auch in der Maschinenbruchversicherung ist als Zeitwert der Verkehrswert (Ankaufswert oder Verkaufswert) zu verstehen.