Rechtsprechung

RS0030541

Der Eigentümer (Halter) eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs ist berechtigt, vom Schädiger den Ersatz der auf die Reparaturzeit entfallenden Kosten der Haftpflichtversicherung und der Kraftfahrzeugsteuer zu begehren.

Rechtssatz:

Der Eigentümer (Halter) eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kraftwagens ist auch berechtigt, vom Schädiger den Ersatz der auf die Reparaturzeit entfallenden Teile der Kosten der Haftpflichtversicherung und der Kraftfahrzeugsteuer zu begehren.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
2Ob220/64; 2Ob279/77; 2Ob113/09w
Entscheidung:
17.09.1964
Norm:
ABGB §1323 F

Entscheidungstexte


2 Ob 220/64 2 Ob 220/64 Entscheidungstext OGH 17.09.1964 2 Ob 220/64 Veröff: ZVR 1965/114 S 127

2 Ob 279/77 2 Ob 279/77 Entscheidungstext OGH 02.02.1978 2 Ob 279/77 Auch