Der Eigentümer (Halter) eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs ist berechtigt, vom Schädiger den Ersatz der auf die Reparaturzeit entfallenden Kosten der Haftpflichtversicherung und der Kraftfahrzeugsteuer zu begehren.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen