Rechtsprechung

RS0030656

Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer Garage, in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagen abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar.

Rechtssatz:

Die Vornahme von Schweißarbeiten nahe der Holzwand einer in der ohne Genehmigung wertvolle Lastkraftwagens abgestellt sind, stellt grobe Fahrlässigkeit dar. Dabei ist für den Verschuldensgrad nicht mehr zu prüfen, ob der eigentliche Abschmelzvorgang schon begonnen hat, wenn es bereits zum Funkenflug gekommen ist.

Gericht:
OGH
Geschäftszahl:
7Ob59/77
Entscheidung:
03.11.1977
Norm:
ABGB §1324