Wenn jemand verletzt wird, dann können ihm die Anschaffungs- und Betriebskosten eines PKW als Ausgleich des Verdienstentgangs zuzusprechen sein, wenn er infolge seiner Verletzungen nun nichtmehr wie bisher mit dem Motorrad zur Arbeit fahren kann. Er hat nämlich einen erhöhten Aufwand, um das gleiche Arbeitseinkommen wie vor dem Unfall zu erzielen.